Mit einem neuen datenschutzrechtlichen Ordnungsrahmen will die CDU die Digitalisierung in Deutschland vorantreiben. „Eine der wichtigen Aufgaben wird es sein, ein Datengesetz zu entwickeln, das den Umgang mit nicht personenbezogenen Daten regelt. Denn diese sind für die Wertschöpfung der Zukunft im digitalen Bereich elementare Grundlage“, heißt es in einer Beschlussvorlage mehrerer CDU-Digitalpolitiker für die Bundesvorstandssitzung am Montag in Berlin, die dem Handelsblatt vorliegt. „Hierbei geht es nicht nur um die für alle Unternehmen anzustrebende maximale Rechtssicherheit, sondern auch um die Sicherstellung von ausreichendem Wettbewerb gemäß unserem Verständnis von sozialer Marktwirtschaft“, schreiben die Christdemokraten in dem Papier.
Das als „Digitalcharta Innovationsplattform D“ bezeichnete 20-seitige Konzept der Autoren, darunter der Beauftragte für Digitale Wirtschaft und Start-ups im Bundeswirtschaftsministerium, Thomas Jarzombek, die Vize-Chefin der Unions-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, und der Digitalpolitiker Tankred Schipanski, soll als Vorlage für den Leitantrag der CDU auf dem Bundesparteitag in Leipzig Ende November dienen. Bei einem Parteitagsbeschluss gelten die Überlegungen dann als offizielle Leitlinien für eine christdemokratische Digitalpolitik.
Die Vorschläge kommen einer Kehrtwende in der deutschen Datenschutzpolitik gleich. Denn mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist der Grundsatz der Datensparsamkeit europaweit bindend. Das stellt das Papier nun infrage. Dort heißt es: Die aktuelle Datenschutzpolitik greife „übertrieben in die Lebenswirklichkeit und den Alltag der Bürgerinnen und Bürger“ ein und entspreche nicht dem Anspruch von mehr Eigenverantwortung bei der IT-Sicherheit, beim Umgang mit Daten und der Ermöglichung von Datensouveränität. Den Ansatz, dass Nutzer der Verarbeitung ihrer Daten zustimmen müssen, halten die CDU-Politiker für überholt: „Was früher ein plausibles Konzept war, funktioniert heute nicht mehr.“ So hätten Nutzer häufig de facto gar keine Wahl mehr, wenn es um Anwendungen gehe, die für ihre gesellschaftliche Teilhabe unerlässlich seien.