Datenschützer Kelber: Nutzung von Telekom-Daten zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist „datenschutzrechtlich unbedenklich“
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Ulrich Kelber, hält die Weitergabe anonymisierter Telekom-Mobilfunk-Daten an das Robert-Koch-Institut (RKI) zur Eindämmung der Corona-Pandemie für „datenschutzrechtlich unbedenklich“. „Vor allem unter den aktuellen Umständen spricht nichts gegen die Weitergabe dieser Daten zum Zweck des Gesundheitsschutzes, selbst wenn sich mit der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung die rechtlichen Voraussetzungen für den Anonymisierungsschritt selbst geändert haben“, sagte Kelber dem Handelsblatt.
„Aus diesem Grund läuft derzeit ein Konsultationsverfahren meiner Behörde“, sagte Kelber weiter. Vor Abschluss dieses vom Ergebnis offenen Verfahrens werde es aber „keine Untersagung“ der bisherigen Praxis geben. Er sehe den Schutz der Daten bei Einhaltung der vorgegebenen technischen Voraussetzungen gewährleistet, betonte der Behördenchef.
Kelber erinnerte zudem daran, dass seine Behörde die Entwicklung des von der Telekom angewandten Verfahrens vor einiger Zeit begleitet habe. „Dabei werden zum Beispiel mindestens 30 Datensätze zusammengefasst, um eine nachträgliche Re-Personalisierung zu erschweren.“
Ein anderer Ansatz sei die Entwicklung von speziellen Apps zu dem Thema. „Meine Behörde steht dazu im Kontakt mit dem Robert Koch-Institut, um diese Entwicklung datenschutzrechtlich zu beraten“, sagte Kelber. „Ich sehe, dass in anderen Staaten während der Corona-Pandemie der Datenschutz teilweise vernachlässigt wird“, fügte der Datenschützer hinzu. „In Deutschland sehe ich dafür keinen Grund, denn alle Lösungen lassen sich auch grundrechtskonform gestalten.“