Die Idee einer zentralen Sammelstelle für Patientendaten, um die Gesundheitsforschung zu fördern, kommt bei Patienten nicht gut an. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstitut YouGov im Auftrag von Handelsblatt Inside. 45 Prozent der 645 Befragten gaben an, dass sie nicht damit einverstanden wären, wenn ihre zentral gesammelten Gesundheitsdaten ohne ihre Einwilligung der Forschung zur Verfügung gestellt würden. Weitere 41 Prozent sind damit nur einverstanden, wenn die Daten zuvor pseudonymisiert würden.
Im Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG), das am heutigen Donnerstag im Bundestag zur Abstimmung vorliegt, ist die Einrichtung eines Forschungsdatenzentrums vorgesehen. Dort sollen die Abrechnungsdaten der 73 Millionen GKV-Versicherten ohne deren Einwilligung zentral gespeichert werden.
Zugang zu dem neuen Datenpool sollen allein Forscher von Hoc hschulen und öffentlichen Einrichtungen haben. Das geht Tino Sorge, DVG-Berichterstatter der Union, nicht weit genug. „Die Gesundheitswirtschaft ist mit Abstand die treibende Kraft der medizinischen Forschung in Deutschland. Ihr den Zugang zu Forschungsdaten zu verwehren, wäre an der Realität unseres Wissenschafts- und Forschungsstandortes vorbei gedacht“, kritisierte er gegenüber Handelsblatt Inside. Er bemängelte insbesondere, dass sich der Koalitionspartner dagegen gestemmt habe, auch Gesundheitsunternehmen aufzunehmen. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Union, Karin Maag, widerspricht: Den Kreis der Nutzungsberechtigten habe man sorgfältig festgelegt.
Hinweis zur Methodik: Die Stichprobengröße beträgt n=645 Befragte. Diese wurden von Yougov am 6. November via Online-Panel befragt. Die Fehlertoleranz beträgt +/-1,7 Prozentpunkte bei einem Anteilswert von fünf Prozent und +/-3,9 Prozentpunkte bei einem Anteilswert von 50 Prozen t.
Die Frage im Wortlaut: „Wären Sie persönlich damit einverstanden, wenn Ihre zentral gesammelten digitalen Gesundheitsdaten ohne Ihre Einwilligung durch eine Bundeseinrichtung der Forschung zur Verfügung gestellt würden?“
Es ist schon ein wenig verrückt oder sehr jens-spahnig… erst wird alles im Zeichen des Datenschutzes verschärft, verkompliziert, das BDSG weicht der EU-DSGVO, überall muss man ausfüllen, unterschreiben, klicken, wegklicken – aber Patientendaten sollen „anonymisiert“ weitergegeben werden? Hier stimmt doch was ganzgewaltig nicht! Wenn wir eins aus allden Datenskandalen jpngster Zeit gelernt haben, dann dass Anonymisierung eine Lüge ist. Anhand derDatenselbst lässt sich dochschnell rekonstruieren, wo sie herkamen. Ich bin also auch dagegen!!!
In Anbetracht der bereits von Netzpolitik wunderbar, also leicht verständlich, erörterten Gefahren – https://netzpolitik.org/2019/7-gruende-warum-spahns-gesundheitsplaene-fuer-patienten-gefaehrlich-sind/ – habe ich persönlich, aber auch als Jurist, meine Bedenken, ob das Gesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Es kann nicht sein, dass dieses Gesetz nicht auf mehr Widerstand gestoßen ist; wer jetzt nicht gespeichert und weitergegeben will, der muss in die Private Krankenversicherung wechseln…
Innovativ und Digitalisierung ja bitte, Datenschutz über Bord, nein danke! Aber aus dem Hause Spahn kann man eigentlich nichts anderes erwarten. Unser Gesundheitsminister ist alles, außer fähig (meine Meinung :P).
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