Die Sparkassen werden nach Einschätzung von DSGV-Präsident Helmut Schleweis keine Negativzinsen von Kleinsparern verlangen. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass Negativzinsen oder Verwahrentgelte für die breite Kundschaft ein Thema werden“, sagte Schleweis dem Handelsblatt. Angesichts der aktuellen Zinssituation sei es nicht seriös, für alle Zukunft gültige Erklärungen abzugeben, erklärte Schleweis. „Ich kann nur sagen, dass die Sparkassen dafür arbeiten, einen solchen Weg nicht beschreiten zu müssen.“
Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) positioniert sich damit deutlich klarer gegen Negativzinsen als der Genossenschaftsverband BVR. Dieser hatte im September in einem Rundschreiben an die Volks- und Raiffeisenbanken einen Vier-Stufen-Plan vorgeschlagen, wie Institute bei der Einführung von Minuszinsen mit Kunden und Öffentlichkeit am beste n umgehen sollten.
Mehrere Banken und auch Sparkassen haben schon Verwahrentgelte für Privatkunden mit sehr hohen Einlagen eingeführt – und das ist aus Sicht von Schleweis auch nachvollziehbar. „Verwahrentgelte können notwendig sein, wenn man andernfalls mit Einlagen überflutetet wird, die kein Wettbewerber mehr annehmen möchte“, sagte der DSGV-Präsident. „Dabei wird man sicher berücksichtigen, ob es bereits eine Geschäftsbeziehung zu diesem Kunden gibt oder ob er nur sein Geld bei einer Sparkasse parken möchte.“
Der Kleinsparer wird doch auch ohne Minuszins bereits ärmer, den Effekt nennt man Inflation. Jetzt könnte man glauben, Aktien wären die Lösung (denn Edelmetalle kann sich der Kleinsparer erst recht nicht leisten), ABER: der Deutsche ist ja nicht doof – zumindest nicht der Fiskus – und hat mit der Finanztransaktionssteuer einen Weg geschaffen, auch Oma Müllers Aktiendepot kräftig zu schröpfen. Denn Oma Müller weiß im Gegensatz zu mir ja nicht, wie man die Aktie per Derivat kauft (und Derivate sind transaktionssteuerbefreit). So ist das halt in Deutschland, Steuerland. Arme Deutsche, wirklich (außer ich, aber ich bin ja auch kein Deutscher).
„Verwahrentgelte können notwendig sein, wenn man andernfalls mit Einlagen überflutetet wird, die kein Wettbewerber mehr annehmen möchte“ <- ah ja, Verwahrentgelte sagt er und mein Minuszins. Wollen wir hoffen, dass sofort ein Verbraucherschutzverband abmahnt und die Sache notfalls biszum BGH oeitscht. Wäre ja nicht das erste Mal, dass die Bundesrichter unsinnige Bankentgelte kassieren. 😀