Früherer Verfassungsrichter Kirchhof sieht rechtliche Hürden für Vermögensteuer – Unternehmer kritisieren SPD- Pläne scharf
Der frühere Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof sieht rechtliche Schwierigkeiten bei der von der SPD geplanten Wiedereinführung einer Vermögensteuer. „Eine Vermögensteuer kann grundsätzlich erhoben werden. Sie ist aber nur dann verfassungskonform, wenn die Bewertung des Vermögens in Ordnung ist“, sagte Kirchhof dem Handelsblatt. Die Erbschaftsteuer zeige, dass dies kaum möglich sei. Und im Gegensatz zur Erbschaftsteuer müsse der Staat bei der Vermögensteuer jedes Jahr eine Bewertung vornehmen. „Die Vermögensteuer ist das falsche Konzept für die Gegenwart“, sagte der Steuerexperte.
„Nachdem zuvor Einkommen und Konsum besteuert worden sind, sollte man den Eigentümer von Vermögen – versteuertem Einkommen – in den Garten der Freiheit entlassen und ihn nicht erneut am Kassenhäuschen des Staates vorbeiführen“, sagte der frühere Verfassungsrichte r. Auch aus der Wirtschaft gab es viel Kritik an den Plänen der SPD. Er habe grundsätzlich „kein Problem mit höherer Steuerbelastung für Vermögende“, sagte Unternehmer Martin Herrenknecht, vor allem wenn die Einnahmen für Investitionen genutzt würden. Was den SPD-Beschluss angeht, „da schlackern mir allerdings die Ohren“. „Immer noch mehr draufpacken auf Besserverdiener und Vermögende, noch monströsere Steuerwerke. So fördert man sicherlich kein Unternehmertum in Deutschland“, sagte Herrenknecht dem Handelsblatt.
Auch Erich Sixt, Vorstandsvorsitzender des gleichnamigen Autovermieters, warnte vor negativen Folgen. Es wären „dringend notwendige Investitionen gefährdet und im schlimmsten Fall auch Arbeitsplätze“. „Ich bezweifle stark, dass das im Interesse des Wirtschaftsstandorts Deutschland liegen würde“, sagte Sixt dem Handelsblatt. „Die Debatte zur Einführung einer Vermögenssteuer ist kurzsichtig und geradezu absurd “, sagte Arndt Kirchhoff, Präsident der Unternehmensverbände Nordrhein-Westfalen. Angesichts der abflauenden Konjunktur brauche man dringend Maßnahmen, um die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Brun-Hagen Hennerkes, Vorstandsvorsitzender der Stiftung Familienunternehmen, glaubt, die Angst vor den Wahlen in Sachsen und Brandenburg treibe die SPD zu einer Verzweiflungstat. „Dieser Vorschlag gehört schnellstens in den Papierkorb.“
Ja natürlich! Seit wann hat der Staat denn ein SteuerErfindungsRecht?!
Hat er nicht… was genau besteuert man bei Vermögen??? Einkommen? Ne, ist ja schon da, Erwerb? Nö, man hat es ja und nicht was dafür getan… Konsum? Sehr fragwürdig. Es ist Wegnahme. Thomas von Aquin sagte „Steuern sind nichts weiter als erlaubter Diebstahl.“ Recht hat er!
Das SteuerErfindungsRecht existiert genauso wenig wie ein rückwirkendes Bestrafen von Vermietereigenschaft und Unternehmertum wie es das Land Berlin gerade praktiziert. Auch hier gab esim Vorfeld Gutachten, die deutlich von der Unvereinbarkeit mi t dem GG sprachen und dennoch wurde es umgesetzt. Der Gelackmeierte ist der Mieter. Karlsruhe muss klären. Wer bezahlt am Ende die Rechnung?